Bundesförderung für Sanierungen von Immobilien

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat eine Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umgesetzt.  

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen. Förderanträge müssen weiterhin grundsätzlich vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt dabei der „Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags“. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen allerdings vor Antragstellung erbracht werden.

Für Sanierungs-Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster, Türen oder Heizungstausch sind zukünftig nur noch Zuschüsse über das BAFA zu beantragen. Weiterhin wird die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten benötigt, außer bei dem Austausch / Sanierung der Heizsysteme. Trotzdem wird die Einbindung eines Experten empfohlen und gerade beim Einbau eines Wärmepumpensystems wird im Vorfeld zur Erstellung einer Heizlastberechnung der Immobilie geraten. Leistungen von Energieeffizienz-Experten können mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.  

Vorbereitende Maßnahmen (z. B. Aufräumarbeiten, Abrissarbeiten, Bodenuntersuchungen etc.) auf dem Grundstück sind ebenfalls vor Antragstellung erlaubt. Die für die Umsetzung der Maßnahme notwendigen Umfeld Maßnahmen (z. B. Ausbau und Entsorgung einer Altheizung) werden in die förderfähigen Kosten einbezogen. Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten beträgt pro Jahr bei Wohngebäuden max. 60.000 Euro pro Wohneinheit und bei Nichtwohngebäuden max. 1.000 Euro pro m2 Nettogrundfläche, insgesamt max. 5 Millionen Euro. Das Mindestinvestitionssumme beträgt 2.000 Euro, bzw. 300 Euro bei der Heizungsoptimierung.

Mit der BEG EM werden Einzelmaßnahmen ab dem 15.08.22 in Bestandsgebäuden wie nachfolgend dargestellt gefördert:

 

Standard

Boni

Max.

Einzelmaßnahmen Zuschuss

Zuschuss

iSFP

Heizungs-Austausch

Effiziente Wärmepumpe

Max. Fördersatz

Solarthermie

25%

-

10%

-

35%

Biomasse

10%

-

10%

-

20%

Wärmepumpe

25%

-

10%

5%

40%

Innovative Heizungstechnik

25%

-

10%

-

35%

EE-Hybrid

25%

-

10%

5%

40%

EE-Hybrid mit Biomasseheizung

20%

-

10%

5%

35%

Wärmenetzanschluss

25%

-

10%

-

35%

Gebäudenetzanschluss

25%

-

10%

-

35%

Gebäudenetz Errichtung/Erweiterung

25%

-

-

-

25%

Gebäudehülle 1)

15%

5%

-

-

20%

Anlagentechnik 2)

15%

5%

-

-

20%

Heizungsoptimierung

15%

5%

-

-

20%

 

Weitere Infos gibt es unter der Seite des BMWK: www.energiewechsel.de

 

 

Klimageld des Landkreis Gießen bei energieeffizienten Maßnahmen

Förderung von klimagerechten und energieeffizienten Sanierungsmaßnahmen an Wohnimmobilien – Ergänzung zur bestehenden Bundesförderung

Ein Heizungstausch, gut gedämmte Wände oder neue Fenster – es gibt viele Möglichkeiten, die Energieeffizienz beim Wohnen zu steigern und gleichzeitig den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase zu senken.

An diesem Ziel arbeitet der Landkreis Gießen mit Nachdruck. Viele Bestandsbauten sind sanierungsbedürftig und sollten modernisiert werden, um Gas, Heizöl und Fernwärme als wesentliche CO2-Verursacher einzusparen. Ziel des Landkreises ist es, Wohnungsbestände und Eigenheime mit bis zu drei Wohneinheiten weitgehend klimaneutral, klimatauglich und zukunftsfähig zu machen. So sollen alle Eigentümer, deren Gebäude auf dem Gebiet des Landkreises Gießen stehen, künftig eine Förderung für die Umsetzung bestimmter energetischer Sanierungsmaßnahmen erhalten.

Dazu dient das Klimageld, das der Kreistag des Landkreises Gießen am 9. Mai 2022 beschlossen hat. Damit ergänzt er bereits bestehende Förderungen von Bund und Land und stellt Hauseigentümer Zuschüsse für ihre Umbaumaßnahmen in Aussicht. Auch Eigenleistungen und Materialkosten werden dabei berücksichtigt.

Welche Maßnahmen gefördert und welche Voraussetzungen bei einem Antrag erfüllt werden müssen hat der Landkreis auf der Internetseite www.klimageld.lkgi.de bereitgestellt. Über den Klimarechner lässt sich auf der Kreisseite relativ schnell die Höhe des Klimageldes errechnen.

Ansprechpartner zum Klimarechner beim Landkreis Gießen ist Herr Daniel Hepp.

Telefon 0641 93901443.

 

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Bildquelle: Gerd Altmann auf Pixabay

 

LEALogo-002Kostenfreie Energie-Impulsberatung für Bürger

Die Stadt Linden bietet ab sofort in Kooperation mit der LandesEnergieAgentur Hessen (LEA) eine kostenlose online Energie-Impulsberatungen an. Die Impulsberatung gibt Hausbesitzerinnen und -besitzer eine erste Hilfestellung wie mit einer Haussanierung und Modernisierung oder bei einem Hausbau zukünftig Energie und Geld gespart sowie das Klima geschützt werden kann. Die Beratungen finden online oder telefonisch durch einen Energieberater der LEA statt.

Mit einer energieeffizienten Sanierung wird der Wohnkomfort in vorhandenen Wohngebäuden gesteigert, langfristig sind Einsparungen bei den Energiekosten zu erwarten und der Immobilienwert der Gebäude wird erhöht. Gleichzeitig senken Privatpersonen ihren CO2-Ausstoß und tun somit etwas für ein besseres Klima.

Eine erste Kontaktaufnahme und eine Terminvergabe erfolgt über den Klimaschutzmanager der Stadt Linden. Für eine Beratung müssen Sie etwa 45 min Zeit einrechnen.

Folgende Fragen werden schwerpunktmäßig während einer Energie-Impulsberatung behandelt:

  • Welche Sanierungsmaßnahmen sind sinnvoll, um den Energieverbrauch des Gebäudes zu senken?
  • Welche Heizung passt zu dem Gebäude?
  • Lohnt sich die Installation einer Photovoltaikanlage?
  • Wie lässt sich der Stromverbrauch reduzieren?
  • Welche Fördermittel gibt es für eine geplante Maßnahme?
  • Wie werden die Fördermittel beantragt?

Kontakt Klimaschutzmanager:

Herr Michael Kauer
Zimmer 307, Rathaus Stadt Linden
Tel.: 06403 – 605 67
E-Mail:

Impulsberater:

Herr Torben Schmitt

ZeichnungHaussanierung

 

 

 

 

 

 

 

Foto: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Liebe Bürger*Innen der Stadt Linden, das Bürgerbüro ist für Sie täglich ausschließlich mit vorheriger Terminvergabe geöffnet.
Termine können ganz einfach über diesen Link vereinbart werden.
Bitte beachten Sie, dass wir während der Öffnungszeiten kaum Telefonate annehmen können.

NUR MIT TERMIN !
  • Mo 08 - 12 Uhr
  • Di 08 - 12 Uhr
  • Mi 14 - 18 Uhr
  • Do 08 - 12 Uhr
  • Fr 08 - 12 Uhr

Kontakt
  • info@linden.de
  • Tel.: 06403-605-0
     
  • Magistrat der Stadt Linden
    Fachdienst 1.1 - Bürgerservice
    Konrad-Adenauer-Str. 25
    35440 Linden

Die weiteren Fachbereiche und Ansprechpartner sind ausschließlich telefonisch oder nach Terminvereinbarung zu erreichen. Weitere Fachbereiche/-dienste und die zuständigen Sachbearbeiter finden Sie in dieser Liste.

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