Wohnraum für Menschen aus der Ukraine: Angebote bitte immer an den Landkreis Gießen melden Kreis und Kommunen arbeiten für die Vermittlung zusammen Landkreis Gießen. Wer Wohnraum für Menschen aus der Ukraine anbieten möchte, sollte sich bitte grundsätzlich bei der Wohnraumbörse der Kreisverwaltung melden – darum bittet der Landkreis Gießen. Der Hintergrund: Auch einige Initiativen, Kirchen oder Vereine haben Wohnraum-Aufrufe gestartet. Viele von ihnen haben selbstständig Menschen aus der Ukraine geholt. Der Landkreis und die Kreiskommunen bringen dagegen gemeinsam vor allem Menschen unter, die wöchentlich durch das Land Hessen zugewiesen werden: Sie kommen zentral über die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes an der Kreisverwaltung an. Teilweise sind dieselben Wohnraumangebote an mehreren Stellen aufgenommen worden – dies erschwert dann den Überblick und die passende Zuweisung.

Alle Angebote für Wohnraum sollten per E-Mail an den Landkreis gemeldet werden. Die aktuelle E-Mail-Adresse dafür lautet An diese Adresse können auch Initiativen schreiben und mitteilen, wenn sie selbstständig und unabhängig von den Zuweisungen des Landes Menschen aus der Ukraine untergebracht haben. Wichtig ist dann die Auskunft, wie viele Personen wo ein Quartier bekommen haben. „Auf diese Weise können wir abgleichen und vermeiden, dass es durch Doppelmeldungen zu Schwierigkeiten bei der Unterbringung der Menschen kommt“, erklärt Sozialdezernent Hans-Peter Stock.

Der Landkreis sammelt alle Angebote für Unterkünfte und gibt diese wöchentlich an die Kommunen weiter, die die Abstimmung vor Ort übernehmen und dabei auch prüfen, welche angekommenen Menschen wo am besten einziehen können. Dabei werden auch die ehrenamtlichen Unterstützungsangebote vor Ort berücksichtigt.

Sozialdezernent Stock und Landrätin Anita Schneider danken allen herzlich, die Menschen aufnehmen, begleiten und unterstützen: „Es gibt eine große Solidarität mit den Menschen, die oft traumatisiert zu uns kommen und alles verloren haben. Jedes einzelne Angebot zur Hilfe ist ein tolles Zeichen.“ Besuche der Ausländerbehörde am besten montags bis mittwochs Besuche bei der Ausländerbehörde des Landkreises Gießen sollten am besten montags bis mittwochs erfolgen, da es zum Ende der Woche durch die Zuweisungen geflüchteter Menschen durch das Land zu erheblichen Wartezeiten kommen kann. Die Kreisverwaltung bitte um Verständnis, dass Wartezeiten teilweise auch andere Bereiche betreffen, weil Personal teilweise die Ausländerbehörde sowie den Fachdienst Migration verstärkt.

Bei der Registrierung besteht für Geflüchtete auch die Möglichkeit zur Eröffnung eines Sparkassenkontos. Dies erleichtert und beschleunigt die Auszahlung von Leistungen. Wer noch kein Konto eröffnet hat, kann dies nachholen – ein mehrfacher Besuch der Kreiskasse zum Abholen von Bargeld ist dann nicht mehr nötig.

Weitere Informationen rund um die Ankunft von Menschen aus Ukraine gibt es unter www.lkgi.de

 

 

Pressemitteilung

Heimtiere aus der Ukraine in jedem Fall erfassen

Veterinäramt stellt zweisprachige Infos und Formular bereit

Landkreis Gießen. Täglich kommen neue Menschen aus der Ukraine im Landkreis Gießen an - einige von ihnen bringen Heimtiere wie Hunde oder Katzen mit. In jedem Fall ist eine Erfassung dieser Tiere durch das Veterinäramt nötig. Dazu stellt das Veterinäramt des Landkreises Gießen aktualisierte Informationen und ein Registrierungsformular in ukrainischer und deutscher Sprache zur Verfügung – auch online.

Die Erfassung der Tiere ist unbedingt erforderlich, weil deren Impfschutz gegen Tollwut geprüft werden muss. Das Veterinäramt prüft im Einzelfall, was nötig ist: Dies können zum Beispiel eine nachträgliche Kennzeichnung mit einem Transponder und eine Tollwutimpfung sein. Es ist möglich, dass das Tier danach für einige Zeit isoliert gehalten werden muss. Das Veterinäramt enteignet aber keine Tiere und nimmt auch keine Tiere dauerhaft weg – dies ist wichtig für alle, die ihr Tier auf der Flucht mitnehmen konnten.

EU-Heimtierausweise vereinfachen die Weiterreise
Müssen Tollwutimpfungen nachgeholt werden, kann dies in den niedergelassenen Tierarztpraxen erfolgen. Das Veterinäramt selbst impft keine Tiere. Die Praxen können auch EU-Heimtierausweise ausstellen, damit Geflüchtete mit ihren Tieren problemlos weiterreisen können. Das Veterinäramt hat die Tierarztpraxen im Landkreis über die aktuelle Situation informiert.

Für die Überprüfung des Gesundheitsstatus bittet das Veterinäramt um Auskunft über das Tier. Es benötigt Kontaktdaten und Angaben zum Aufenthaltsort.

Das zweisprachige Infoblatt sowie das Formular sind zu finden unter www.lkgi.de im Beitrag „Informationen zur Aufnahme von Menschen aus der Ukraine“ unter dem Punkt „Welche Regelungen gelten, wenn Heimtiere aus der Ukraine mitgebracht werden?“

Das Formular ist ausgefüllt an das Veterinäramt des Landkreises Gießen, E-Mail , zu senden. Das Formular gibt es auch vor Ort bei der Registrierung durch die Ausländerbehörden des Landkreises Gießen und der Stadt Gießen. Das Veterinäramt nimmt dann Kontakt mit den Halter:innen auf, um die nötigen Schritte zu klären.

Wichtig: Das beschriebene Vorgehen gilt nur, wenn Personen einzelne Haustiere mitbringen beziehungsweise selbst Halter der Tiere sind. Die Regelung gilt nicht für nach Deutschland gebrachte Tiere aus Tierheimen, Streunertiere sowie Tiere aus gewerblicher Haltung. Für diese Tiere gelten strenge Regeln bei der Einreise in die EU.

 Für Fragen ist das Veterinäramt erreichbar unter Telefon 0641 9390-6200, E-Mail

 

 

 

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