Das Ordnungsamt der Stadt Linden informiert über die Änderung der Gefahrenabwehrverordnung in Form der Einführung einer Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit vom 01.03.-31.07.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden hat am 11.10.2022 die Einführung einer Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit beschlossen.

Alle Hunde sind daher in der Zeit vom 01.03.2023 bis zum 31.07.2023 außerhalb der Ortslage an der Leine zu führen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Diensttiere und Blindenhunde.

Als Ortslage wird eine zusammenhängende, mit Häusern einzeln oder geschlossen bebaute Fläche einer Ortschaft definiert.

Aufgrund der 1. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung besteht nun eine allgemeine Leinenpflicht in der Zeit vom 01.03.2023 bis zum 31.07.2023 außerhalb der geschlossenen Ortschaft.

Bei weiteren Rückfragen zu den Änderungen innerhalb der Gefahrenabwehrverordnung über das Führen von Hunden in Linden steht das Team der Ordnungsverwaltung unter: 06403/605-0 jederzeit gerne zur Verfügung.

 

1. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung über das Führen von Hunden in der Stadt Linden vom 14.02.2014

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden hat in ihrer Sitzung am Dienstag, dem 11. Oktober 2022 die 1. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung über das Führen von Hunden in Linden beschlossen. Diese wird nachfolgend öffentlich bekanntgemacht.

 

Artikel I

Die „Gefahrenabwehrverordnung über das Führen von Hunden in der Stadt Linden“ wird wie folgt geändert:

 

In § 1 wird Absatz 5 mit folgender Fassung eingefügt:

 

(5) Hunde sind der Zeit vom 01.03 bis 31.07 (Brut- und Setzzeit) außerhalb der Ortslage an der Leine zu führen. Diese Verpflichtung gilt nicht für Diensttiere und Blindenhunde beim zweckentsprechenden Einsatz oder in der Ausbildung.

 

In § 2 wird Absatz 1 Nummer 5 mit folgender Fassung eingefügt:

 

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 77 Abs. 1 HSOG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig,

 

5. entgegen § 1 Abs. 5 Hunde in der Zeit vom 01.03. bis 31.07 (Brut- und Setzzeit) außerhalb der Ortslage nicht an der Leine führt.

 

Artikel II

Die 1. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung über das Führen von Hunden in der Stadt Linden tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Ausfertigungsvermerk

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Änderungssatzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahren eingehalten wurden. Die 1. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung über das Führen von Hunden im der Stadt Linden wird hiermit ausgefertigt.

 

Linden, den 27.02.2023

 

Der Magistrat der Stadt Linden

 

gez.

 

Harald Liebermann

Erster Stadtrat

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