stadt-lindenrathaus2016

Öffnungszeiten Bürgerbüros

Liebe Bürger der Stadt Linden, das Bürgerbüro ist für Sie täglich geöffnet.
Termine können ganz einfach über diesen Link vereinbart werden.
Bitte beachten Sie, dass wir während der Öffnungszeiten kaum Telefonate annehmen können.

Ohne Terminvereinbarung

  • Mi 14 - 18 Uhr
  • (Einlassende 17:30 Uhr)

 

Mit Terminvereinbarung

  • Mo 08 - 12 Uhr
  • Di 08 - 12 Uhr
  • Di 14 - 16 Uhr
  • Do 08 - 12 Uhr
  • Fr 08 - 12 Uhr

TELEFONHILFE

Wir bieten Ihnen an, sich in dringenden Fällen zu folgenden Zeiten telefonisch unter 06403-605-17 oder 06403-605-14 zu melden.
Zu diesen Zeiten können auch Fragen zu Wohngeld, Lastenzuschuss, Wohnberechtigungsscheinen, Fischereischeinen und Parkerleichterungen geklärt werden

  • Mo 07:30 - 08:00 und 12:00 - 13:00
  • Di 07:30 - 08:00 und 12:00 - 13:00
  • Mi 12:00 - 13:30
  • Do 07:30 - 08:00 und 12:00 - 13:00
  • Fr 07:30 - 08:00

 

Erweiterung der Öffnungszeiten des Bürgerbüros der Stadt Linden

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ab Januar 2024 erweitern wir unsere Öffnungszeiten im Bürgerbüro, um Ihnen besseren Service zu bieten. Ab diesem Zeitpunkt haben wir mittwochs von 14.00 bis 18.00 Uhr wieder ohne vorherige Terminvereinbarung geöffnet. Entsprechend können für diesen Zeitraum keine Termine mehr vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass es an diesem Tag zu erhöhten Wartezeiten kommen kann. Wir danken Ihnen im Voraus für Ihr Verständnis und möchten darauf hinweisen, dass der Einlass bei besonders großem Andrang bis 17.30 Uhr begrenzt sein kann.

Zusätzlich freuen wir uns, Ihnen ab sofort dienstags von 14.00 bis 16.00 Uhr Nachmittagstermine anbieten zu können. Diese Termine sind in gewohnter Weise online oder telefonisch buchbar.

 

Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung:

mittwochs            14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Einlassende 17.30 Uhr)

 

 

Öffnungszeiten mit vorheriger Terminvereinbarung:

montags              08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

dienstags             08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

                            14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

donnerstags         08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

freitags                08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Termine können unter https://termin.linden.de, den nebenstehenden QR-Code oder telefonisch unter 06403 605‑300 vereinbart werden.

 

Weitere Telefonnummern finden Sie unter der Rubrik "Stadt & Verwaltung > Rathaus > Abteilungen".
Link zu den Abteilungen

Das Schiedsamt ist in Deutschland eine ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit zur Schlichtung eines Streites in weniger wichtigen strafrechtlichen und nachbarrechtlichen Angelegenheiten.

Die Aufgaben des Schiedsamtes bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Die Schiedsperson muss stets unparteiisch sein. Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die geduldige Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen, die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre sowie zurückhaltendes Auftreten der Schiedsperson sind die Erfolgsfaktoren der Schiedsämter.

Das Schiedsamt ist zuständig bei

  • Verfahren, die nach § 1 Abs.1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung vor Klageerhebung einen Einigungsversuch erfordern. Im Einzelnen bedeutet dies, dass ein Schlichtungsverfahren durchzuführen ist bei Streitigkeiten über Ansprüche wegen
  • der in § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelten Einwirkungen, sofern es sich nicht um Einwirkungen eines gewerblichen Betriebes handelt,
  • Überwuchses nach § 910 BGB,
  • Hinüberfalls nach § 911 BGB,
  • eines Grenzbaumes nach § 923 BGB
  • der im Hessischen Nachbarrechtsgesetz geregelten Nachbarrechte, sofern es sich nicht um Einwirkungen eines gewerblichen Betriebes handelt.
  • Weiterhin sind die Schiedsämter zuständig in Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind
  • sowie für sonstige bürgerliche Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, sofern sie nicht zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gehören oder an ihnen Behörden oder Organe des Bundes, der Länder oder der Gemeinden oder von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
  • Weitere mögliche Streitsachen, die im Schlichtungsverfahren beigelegt werden können sind Hausfriedensbruch, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Diebstahl.

 

Die Aufgaben des Schiedsamtes Linden werden wahrgenommen von Schiedsmann Roland Schmandt, Telefon 4110,  E-Mail: ; bzw. Stellvertretendem Schiedsmann Hans Ulrich Heymann, Telefon 2990, E-Mail: .

Bei Inanspruchnahme des Schiedsamtes kann hierzu mit einem der beiden vorgenannten Schiedspersonen telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufgenommen werden.

 

Die Stadt Linden bietet kostenlos für Lindener Unternehmen, die ausbilden möchten, aber auch für Schulabgänger, die eine Lehrstelle suchen, im Internet einen besonderen Service an.

Hier können Unternehmen ihr Angebot an Ausbildungsplätzen einstellen. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können die laufend aktualisierten Angebote abrufen und direkt mit den Unternehmen Kontakt aufnehmen.


Kostenfreies Beratungsangebot in Sachen Weiterbildung für Unternehmen und Beschäftigte im Landkreis Gießen
Seit mittlerweile mehr als einem Jahr gibt es das Projektangebot “Bildungscoach” in Hessen.
In den Landkreisen Gießen, Vogelsberg und Wetterau beraten die drei Bildungscoaches Simone Busacker, Olivia Visby und Christine Leben sowohl Unternehmen und deren Beschäftigte als auch Arbeitnehmer:innen als Privatpersonen zu beruflicher Weiterbildung und Fördermöglichkeiten.
Interessierte können einen individuellen Termin vereinbaren und sich kostenfrei beraten lassen z. B. zu folgenden Themen:

  • Ausbildungsabschluss durch die Externenprüfung der Kammern berufsbegleitend nachholen 
  • Ausbildungsabschluss durch eine betriebliche oder schulische Umschulung nachholen, gefördert aus Mitteln der Agentur für Arbeit
  • Berufliche Aufstiegsfortbildungen und Fördermittel 
  • Berufliche Orientierung, z B Weiterbildung auch über 50 in Sachen Computer usw.

Weiterhin begleiten die Bildungscoaches die Unternehmen und Beschäftigte während einer Qualifizierungsmaßnahme, beraten und informieren über zukunftsrelevante Themen und Formen der Qualifizierung von Beschäftigten sowie ggf. möglicher Förderungen. Das Projekt “Bildungscoaches” des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen wird im Bezirk der Agentur für Arbeit Gießen durch Mittel des Landes Hessen, des Europäischen Sozialfonds, des Landkreises Gießen sowie des Landkreises Vogelsberg finanziert und durch die Technologie- und Innovationszentrum Gießen GmbH umgesetzt.
Sie erreichen die Bildungscoaches unter 0641-948226-0 und per E-Mail an qualifizierung@tiggmbh.de

Bildungscoaches-Agenturbezirk-Gieen

 

Öffentliche Einrichtungen & Wirtschaftsförderung

 

Unterkategorien

Hier finden Sie Informationen über die in unserer Stadt tätigen Gremien. Klicken Sie einfach auf die unten aufgeführten "Links".

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Liebe Bürger der Stadt Linden, das Bürgerbüro ist für Sie täglich geöffnet.
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Ohne Terminvereinbarung

  • Mi 14 - 18 Uhr
  • (Einlassende 17:30 Uhr)

 

Mit Terminvereinbarung

  • Mo 08 - 12 Uhr
  • Di 08 - 12 Uhr
  • Di 14 - 16 Uhr
  • Do 08 - 12 Uhr
  • Fr 08 - 12 Uhr

Kontakt
  • info@linden.de
  • Tel.: 06403-605-0
     
  • Magistrat der Stadt Linden
    Fachdienst 1.1 - Bürgerservice
    Konrad-Adenauer-Str. 25
    35440 Linden

Die weiteren Fachbereiche und Ansprechpartner sind ausschließlich telefonisch oder nach Terminvereinbarung zu erreichen. Weitere Fachbereiche/-dienste und die zuständigen Sachbearbeiter finden Sie in dieser Liste.

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