Die Stadtwerke Linden sind Ihr regionaler Partner für Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung in Linden.

Wir sind der erste Ansprechpartner in allen Fragen bezüglich Wasserversorgung und Abwasserentsorgung und verstehen uns als Dienstleister, der dem Kunden mit kompetenter Beratung, Betreuung und Lieferung zur Seite steht. Kundennähe ist uns wichtig und so steht Ihnen geschultes Fachpersonal vor Ort zur Verfügung. Wir sind uns der Verantwortung, die wir für die Stadt Linden und ihre Bürger tragen, bewusst und arbeiten stets daran, Ihnen den besten Service zu bieten. Vertrauen Sie auf die Stadtwerke Linden – Ihre zuverlässigen Experten für eine sichere und nachhaltige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.

Ihre Ansprechpartnerin:

Kerstin Westbrock
06403-605 27.westbrock@linden.de

 Hier erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • Trinkwasserversorgung

  • Trinkwassergebühren

  • Standrohrvermietung

  • Infos zu Wasserzählern

  • Service

  • Abwasserbeseitigung

  • Grundstücksentwässerung

  • Kanalhausanschlüsse

  • Entwässerungsantrag

  • Gartenwasserzähler - Einbau eines privaten Wasserzählers

  • Regenwassernutzung

  • Kleinkläranlagen

  • Abwassersammelgruben

  • Abscheider

  • Planauskunft

 

 

Trinkwasserversorgung

Das wichtigste Lebensmittel für den Menschen ist das Wasser. Dafür, dass es Tag für Tag zuverlässig direkt aus dem Wasserhahn verfügbar ist, sorgen Ihre Stadtwerke Linden. Das Wasser für die Lindener Bürger beziehen wir aus den Brunnen des Zweckverbandes Mittehessische Wasserwerke. Bei unseren Kunden fließt eine Mischung der Wässer aus den Brunnen in Stadtallendorf und Wohra aus dem Hahn. Es hat eine sehr hohe Qualität und ist frei von gesundheitsgefährdenden Stoffen. Unser Wasser wird gemäß den deutschen Richtlinien regelmäßig untersucht und ist sowohl als Trinkwasser als auch als Nutzwasser für die Verwendung im Haushalt geeignet.

Die Trinkwasseranschlussleitung ist die Verbindung zwischen der Versorgungsleitung in der Straße und dem ersten Absperrorgan im Gebäude.[Bild]

Da der Wasserzähler Eigentum der Stadt Linden und ein sensibles Messinstrument ist, wird dieser ausschließlich von uns oder einer von uns beauftragten Fachfirma gesetzt, nach Ablauf der Eichfrist ausgetauscht und verplombt. Diese Leistung zahlen Sie über eine Grundgebühr abhängig von der Größe des Zählers.

Die Herstellung, Erneuerung, Veränderung der Trinkwasserhausanschlussleitung sowie das Setzen und Verplomben des Wasserzählers werden ausschließlich von den Stadtwerken Linden oder einem von den Stadtwerken Linden beauftragtem Unternehmen durchgeführt. Die Kosten werden dem Eigentümer gemäß Trinkwassersatzung der Stadt Linden in Rechnung gestellt. 

Sollten Sie eine Neuanschluss oder eine Veränderung des Trinkwasserhausanschlusses wünschen, müssen Sie dies mit einem mit dem Formular „Antrag Hausanschluss“ beantragen.

Trinkwasser ist ein wertvolles Gut und Nahrungsmittel Nummer 1. Daher bitten wir Sie, mit der wertvollen Ressource Trinkwasser sparsam und verantwortungsbewusst umzugehen, indem Sie beispielsweise

• die Gartenbewässerung auf das Nötigste beschränken
• auf das Bewässern von Rasenflächen verzichten
• das Waschen von Autos reduzieren
• das Be- und Nachfüllen von Schwimmbecken einschränken
• auf das Säubern von Hausvorplätzen mit Wasser verzichten
• Vollbäder vermeiden

Trinkwassergebühren

Die Stadt erhebt im Zusammenhang mit der Nutzung der Wasserversorgungsanlage verschiedene Gebühren. Details hierzu können in der Wasserversorgungssatzung der Stadt Linden oder bei den Stadtwerken Linden erfragt werden.

Hinweis: Alle genannten Beträge verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

Standrohrvermietung

Sie benötigen vorübergehend Wasser für eine Baumaßnahme? Dann können Sie bei uns Hydranten-Standrohre zur vorübergehenden Versorgung mit Wasser mieten.

Für weitere Informationen und Anfragen wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke Linden.

 

Infos zu Wasserzählern

Überprüfung der Wasserzähler
Sollte der Verdacht vorliegen, dass der Wasserzähler nicht oder nicht richtig funktioniert, kann eine Prüfung der Messeinrichtung von einer zugelassenen Prüfstelle verlangt werden.
"Die Kosten der Prüfung fallen den Stadtwerken Linden zur Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem Anschlussnehmer."

Ablesung / Abrechnung
Falls Sie noch keinen Funkwasserzähler besitzen, werden Sie im Zeitraum November/Dezember eines Jahres schriftlich aufgefordert Ihren Wasserzähler abzulesen. 
Die Daten der Funkwasserzähler werden automatisch an die Stadtwerke übermittelt.

Wasserzählerwechsel
Der Wasserzähler muss laut der eichrechtlichen Vorschriften durch das Wasserversorgungsunternehmen oder dessen Beauftragten nach Ablauf der Eichgültigkeit ausgewechselt werden. Wenn Sie bisher noch keinen Funkwasserzähler besitzen, wird Ihr Wasserzähler in diesem Zuge durch einen Funkwasserzähler ersetzt. Damit die erforderlichen Arbeiten durchgeführt werden können, bitten wir Sie dafür zu sorgen, dass der Raum um den Wasserzähler frei zugänglich ist.

 

Service

Für Abrechnungsfragen wenden Sie sich bitte an die Finanzbuchhaltung der Stadt Linden:
Finanzverwaltung

Für technische Fragen oder Störungen bei der Wasserversorgung kontaktieren Sie bitte:
Tel. 06403 – 605 27, 06403 – 605 41 oder 01523-4649900

Allgemeine Planauskunft Wasserrohrnetz
Sie sind Planer und möchten Infos zu den Wasserversorgungsanlagen?
Dann schreiben Sie eine E-Mail an

Zählerstandmeldung
Sie möchten uns Ihren Zählerstand mitteilen?

Anschluss an das Wassernetz
Sie möchten einen Wasseranschluss/Trinkwasseranschluss beantragen? 

 

 

Abwasserbeseitigung

Die Stadt Linden betreibt die Abwasserbeseitigung in ihrem Gebiet als öffentliche Einrichtung. 

Diese umfasst neben der Beseitigung des in die Kanalisation eingeleiteten Schmutz- und Regenwassers in das Gießener Klärwerk, auch beispielsweise die Instandhaltung des öffentlichen Kanalnetzes, der Regenwasserentlastungsanlagen und der Straßenentwässerung. 

Die Gebühr für die Ableitung von Schmutz- und Regenwasser wird getrennt und entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben. Dabei wird auch das auf dem Grundstück anfallende und in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitete Niederschlagswasser bei der Gebührenbemessung berücksichtigt.

Die Schmutzwassergebühr deckt die Kosten für die Beseitigung des Schmutzwassers. Sie berechnet sich nach dem verbrauchten Frischwasser (€/m³). 

Die Niederschlagswassergebühr deckt die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung. Sie berechnet sich nach der Größe und Versiegelungsart der befestigten und überbauten (versiegelten) Flächen, von denen Regenwasser in die Kanalisation eingeleitet wird (€/m²).

Details zur gesplitteten Abwassergebühr finden Sie in der Entwässerungssatzung der Stadt Linden.  

 

Grundstücksentwässerung

Als Grundstücksentwässerung bezeichnet man ein Entwässerungssystem, welches das Abwasser eines Grundstücks dem öffentlichen Kanalisation zuführt. 

In der Stadt Linden sind rund 3.355 Grundstücke an ca. 67 km öffentlichen Kanal angeschlossen. Das Abwasser wird über Zuleitungskanäle in den öffentlichen Kanal abgeleitet und sorgt somit über ein ganzheitliches Entwässerungssystem für eine umweltgerechte Entsorgung der Abwässer.

Die Zuständigkeit für den kompletten Zuleitungskanal liegt in Linden bei dem Grundstückseigentümer.

 

Kanalhausanschlüsse

Unter der Anschlussleitung versteht man die Abwasserleitung von der Grundstücksgrenze bis zum Sammelkanal. Anschlussleitungen werden ausschließlich von uns oder einem von uns beauftragten Unternehmen hergestellt, erneuert, verändert, baulich unterhalten oder beseitigt.

Falls für Ihr Grundstück kein Anschlusskanal vorverlegt wurde, Ihr Anschlusskanal erneuert oder verändert werden soll, wenden Sie sich möglichst frühzeitig an die Stadtwerke Linden. 

 

Entwässerungsantrag

Für jeden Neuanschluss oder Veränderung einer bestehen Grundstückentwässerungsanlage ist eine Entwässerungsgenehmigung der Stadt Linden erforderlich. Hierzu stellen Sie einen Entwässerungsantrag unter Berücksichtigung der Abwassersatzung der Stadt Linden in der jeweils gültigen Fassung und der DIN 1986 bei den Stadtwerken.

Nutzen Sie für den Entwässerungsantrag bitte die für Sie vorbereiteten Antragsformulare. Diese stehen hier für Sie zum Download bereit:

 

Eingehende Informationen dazu finden Sie in diesem Infoblatt:

Vor Ausführung benötigen wir den von Ihnen unterschriebenen Antrag auf Herstellung eines Hausanschlusses.

Nach Erteilung der Entwässerungsgenehmigung und Prüfung der Entwässerungssituation wird der Auftrag in der Regel zeitnah durchgeführt. Die Kosten werden Ihnen gemäß Abwassersatzung der Stadt Linden in Rechnung gestellt. 

 

Gartenwasserzähler - Einbau eines privaten Wasserzählers 

Sie interessieren sich für den Einbau eines privaten Abzugswasserzählers?

Hier einige Informationen dazu:

Was ist ein Gartenwasserzähler?

Ein Gartenwasserzähler funktioniert wie eine herkömmliche Wasseruhr. Er wird an der entsprechenden Wasserleitung, die ausschließlich zur Bewässerung des Gartens genutzt wird, eingebaut und misst die Menge des verbrauchten Wassers. Für diese Menge müssen Sie dann keine Abwassergebühren zahlen. Damit das zulässig ist, muss der Wasserzähler jedoch fest verbaut, geeicht und verplombt sein.

Für wen lohnt sich der Einbau eines Gartenwasserzählers?

Keine Abwasserkosten für die Gartenbewässerung zu zahlen klingt zunächst so, als würde sich der Einbau eines geeichten Gartenwasserzählers lohnen. Doch häufig überschätzt man die Mengen, die man tatsächlich im Garten benötigt und auch Kauf, Anschluss und Instandhaltung eines Wasserzählers kosten schließlich Geld. Dieser muss alle sechs Jahre neu geeicht werden, daher sollten Sie ganz genau rechnen.

- Die Kosten für die Anschaffung und den Einbau eines Wasserzählers durch einen Fachbetrieb betragen ca. 150,- €. 

- Die Abnahme und das Verplomben durch einen Mitarbeiter der Stadtwerke Linden beträgt je nach zeitlichem Aufwand ca. 50,- €. Somit belaufen sich die Einrichtungskosten eines Abzugswasserzählers auf ca. 200,- €, die von Ihnen getragen werden müssen. Da ein Wasserzähler eine Eichgültigkeit von 6 Jahren hat sind die Kosten auf 6 Jahre aufzuteilen:

Beispielrechnung:

200,- € : 6 Jahre = 33,30 € / Jahr
Bei einem aktuellen Abwasserpreis von 2,32 €/m³ errechnen wir 
33,30 €/ Jahr : 2,32  €/m³ = ca. 14.37 m³ / Jahr Abwasser.
14,37 m³ = 14.370 Liter = 1.437 Gießkannen á 10 Liter

Der Einbau eines Abzugswasserzählers lohnt sich in diesem Beispiel erst ab einen Frischwasserverbrauch zur Gartenbewässerung von mehr als 14.370 Liter im Jahr!

- Sollten Sie sich für den Einbau eines privaten Wasserzählers (Abzugszähler, Gartenwasserzähler) entscheiden, finden Sie hier den Antrag und nähere Informationen dazu.

Wichtig!

Die Befüllung von Planschbecken oder Pools über eine Zapfstelle, die hinter der Einbaustelle des Abzugswasserzählers liegt, ist nicht zulässig. 

Bei Schwimmbad-/ Poolwasser handelt es sich um Wasser, das durch den häuslichen, gewerblichen oder sonstigen Verbrauch in seinen Eigenschaften verändert ist (z.B. Chlor oder Sonnencremerückstände) und somit als Abwasser (Schmutzwasser) nach § 54 Abs. I Nr. I Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu betrachten ist. Es muss nach Gebrauch in den Abwasserkanal eingeleitet werden und darf nicht mehr z.B. über den Rasen oder anliegende Gräben entsorgt werden. Für die Befüllung von Planschbecken oder Pools ist die Abwassergebühr zu entrichten.

Regenwassernutzung

Sauberes Trinkwasser ist ein sehr kostbares Gut. Tendenziell steigen die Kosten für Wasser und Abwasser in Deutschland stetig. Grundsätzlich könnte viel Trinkwasser eingespart werden, wenn die Toilette oder Waschmaschine mit Regenwasser versorgt würden.

Die einfachste und kostengünstigste Art der Brauchwassernutzung ist die gute alte Regentonne. Sie macht den gesammelten Niederschlag als Brauchwasser für den Haushalt nutzbar. Mit dem gesammelten Wasser haben schon unsere Großeltern die trockenen Sommertage überbrückt und den Hausgarten bewässert. 

Regenwasser kann, mit einer fachgerecht installierten Regenwassernutzungsanlage heute auch für die Toilettenspülung und fürs Wäschewaschen genutzt werden.

Im Übrigen kann auch das Abwasser von Waschbecken und Dusche als Brauchwasser für die Toilettenspülung verwendet werden.

Sie interessieren sich für den Einbau oder nutzen bereits eine Regenwassernutzungsanlage?

Hier einige Informationen dazu:

Was ist ein Regenwassernutzungsanlage?

Das Auffangen und Nutzen von Niederschlagswasser hilft der Wasserknappheit entgegenzuwirken und dient dazu das kostenlos zur Verfügung gestellte Regenwasser von den Dachflächen aufzufangen und zu nutzen. Nutzungsbereiche können die Toilettenspülung, die Gartenbewässerung oder sogar die Waschmaschine sein. Regenwassernutzungsanlagen werden zusätzlich zu Trinkwasserversorgung betrieben.

Wie funktioniert eine Regenwassernutzungsanlage?

Das Regenwasser von Dachflächen wird über die Dachrinnen und Fallleitungen durch einen Regenwasserfilter in eine Regenwasserspeicher (Zisterne) eingeleitet. Der Tank kann aus Beton oder Kunststoff bestehen. Um ein Überlaufen zu verhindern, muss der Regenwasserspeicher einen Anschluss an den Abwasserkanal oder zu einer Sickermulde haben. Mit einer Saugpumpe werden die einzelnen über Leitungen mit dem Tank verbundenen Verbrauchsstellen gespeist. Bei geringem Wasserstand im Regenwasserspeicher wird die Betriebssicherheit der Anlage durch Trinkwassereinspeisung gewährleistet. Die beiden Systeme dürfen allerdings nicht miteinander verbunden sein, da dies eine Gefährdung für die Trinkwasserbeschaffenheit darstellen würde.

Was muss ich beachten?

Bei der Errichtung der Regenwassernutzungsanlage muss darauf geachtet werden, dass Querverbindungen (direkte Verbindungen) zwischen der Regenwassernutzungsanlage und der Trinkwasser-Installation ausgeschlossen werden. Der Wasserzähler muss fest verbaut und geeicht sein.

Wenn eine getrennte Brauchwasserzuführung von der Zisterne oder Brunnen für WC, Waschmaschinen und Sonstiges genutzt wird und dieses Wasser dem öffentlichen Abwasserkanal zugeführt wird ist es gebührenrelevant. Hierzu müssen alle Brauchwasserentnahmestellen im Haus, welche zu Abwasseranfall führen, über eine geeichte Messeinrichtung erfasst werden. Die gemessene Menge wird als zusätzliche Abwassermenge bei der Berechnung der jährlichen Abwassergebühren angesetzt.

Werden diese Abwassermengen bei der Abwasserabrechnung nicht erfasst, stellt dies eine Hinterziehung von Entgelten und somit eine Ordnungswidrigkeit dar. 

Sind solche Anlagen im gleichen Haushalt installiert wie Anlagen welche Trinkwasser führen, muss dies dem zuständigen Gesundheitsamt bekannt sein. Daher sind die Errichtung, erstmalige Inbetriebnahme, Wiederinbetriebnahme, Stilllegung und wesentliche Veränderungen von Brauchwasseranlagen dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. 

Abwasserbeseitigung im Außenbereich

Wenn für Ihr Grundstück kein Anschluss an die Abwasserbeseitigungsanlagen der Stadt Linden besteht, kann Ihr Abwasser bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen über eine Kleinkläranlage gereinigt oder in einer Abwassersammelgrube gesammelt und fachgerecht entsorgt werden.

Gemäß Entwässerungssatzung der Stadt Linden § 6 müssen Grundstückskläreinrichtungen vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten angelegt und betrieben werden, wenn nur vorgeklärtes Abwasser eingeleitet werden darf oder das Grundstück nicht an die Abwasseranlage angeschlossen ist.

Niederschlagswasser darf nicht in Grundstückskläreinrichtungen eingeleitet werden.

In jedem Fall benötigen Sie für die Abwasserbeseitigung eine Erlaubnis der Stadtwerke Linden. Die Abwasserbeseitigungspflicht obliegt im Regelfall der Stadt Linden. 

 

Kleinkläranlagen

Vollbiologische Kleinkläranlagen zur Abwasserreinigung kommen dort zum Einsatz, wo ein Anschluss an die öffentlichen Entwässerungsanlagen beispielsweise durch eine zu große Entfernung zu aufwendig wäre. Auskunft darüber, ob z. B. der Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Abwasserentsorgung geplant ist oder ob die Abwasserbeseitigung durch eine Kleinkläranlage möglich ist, erteilen Ihnen Ihre Stadtwerke Linden.

Auskünfte zu den Anforderungen, die an eine Kleinkläranlage zu stellen sind, erteilt Ihnen die untere Wasserbehörde des Landkreises Gießen.

Gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt Linden §6 Abs. 3 ist die Stadt Linden für die Entsorgung des Klärschlamms zuständig. Diese kann auf Verlangen des Grundstückseigentümers auch durch eine von ihm beauftragte Fachfirma erfolgen. Die Entsorgungsnachweise sind der Stadt dann jährlich vorzulegen.

 

Abwassersammelgruben

Abwassersammelgruben sind unterirdische wasserundurchlässige Behälter ohne Ablauf. Sie dienen zur Sammlung von häuslichem Schmutzwasser mit regelmäßiger Abwasserabfuhr zu einer Übergabestelle mit Anschluss an die kommunale Abwasserbeseitigung. Sie dürfen nur dort betrieben werden, wo ein Anschluss an die öffentlichen Entwässerungsanlagen beispielsweise durch eine zu große Entfernung zu aufwendig wäre.

Gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt Linden ist die Stadt Linden für die Überwachung der Gruben sowie für die Entsorgung des Abwassers zuständig. Die Grubenleerung kann auf Verlangen des Grundstückseigentümers auch durch eine von ihm beauftragte Fachfirma erfolgen. Die Entsorgungsnachweise sind der Stadt dann jährlich vorzulegen.

Erlaubte Anlagen zur Abwasserentsorgung:

o Trockentoiletten / Komposttoiletten 
o Chemietoiletten, die zu Hause entsorgt werden.
o Chemie-WC-Häuschen sind erlaubt, sofern ein Entsorgungsnachweis vorliegt.
o Abwassersammelgruben müssen in einem ordnungsgemäßen Zustand sein und ordnungsgemäß betrieben werden.

Nicht erlaubte Anlagen:

o Plumpsklos sind generell verboten.
o Chemie-WC-Häuschen ohne Entsorgungsnachweis sind nicht erlaubt.
o Abwassersammelgruben sind nicht zugelassen, wenn sie sich nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden oder nicht ordnungsgemäß betrieben werden.
o Alle Behälter (Eimer, Wannen, etc.)sind nicht zulässig für die Abwasserentsorgung.

Kontrolle durch die Stadtwerke

Unsere Stadtwerke führen regelmäßige Kontrollen durch, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Dafür setzen sich die Mitarbeiter der Stadtwerke mit Ihnen in Verbindung, um einen Überprüfungstermin zu vereinbaren. Zum vereinbarten Termin werden unsere Fachkräfte die Abwasserentsorgungsanlagen auf Ihrem Grundstück überprüfen.

Sollten Mängel festgestellt werden, ist der Eigentümer verpflichtet, diese umgehend zu beseitigen.

Durch diese Kontrollen wird gewährleistet, dass die Abwasserentsorgung im Außenbereich der geschlossenen Bebauung ordnungsgemäß erfolgt und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Auskünfte zu den Anforderungen, die an eine Abwassersammelgrube zu stellen sind, erteilen Ihnen die Stadtwerke Linden.

Abscheider

Wasser zählt zu den kostbarsten Rohstoffen und steht uns nicht uneingeschränkt zur Verfügung. In vielen Einsatzbereichen wie beispielsweise in Küchen oder bei der Betankung von Fahrzeugen lässt sich eine Verunreinigung nicht immer vermeiden. Deshalb muss belastetes Abwasser vor der Einleitung in das Kanalsystem mithilfe von entsprechenden Abscheideanlagen vorbehandelt und gereinigt werden (Entwässerungssatzung der Stadt Linden §7 Abs. 4). Nur so können die von der Kommune vorgegebenen Abwasserwerte (Entwässerungssatzung der Stadt Linden §8) eingehalten und Umweltschäden schon im Ansatz verhindert werden.

Abscheideanlagen dienen der Rückhaltung von Stoffen, die nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangen dürfen. In den meisten Fällen handelt es sich um Abscheider für:

• Leichtflüssigkeiten (z.B. Benzin, Öl, Diesel),
• Fette,
• Stärke.

Alle neuen Abscheideanlagen, sowie Änderungen, Erweiterungen und Erneuerungen bedürfen auf Grundlage der Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Linden der Genehmigung und der Abnahme durch die Stadtwerke Linden. Die Abscheideanlagen sind nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik (EN, DIN, technische Vorschriften) zu planen, zu warten, zu kontrollieren und zu leeren.

• Leichtflüssigkeiten (z.B. Benzin, Öl, Diesel)

Kfz-Werkstätten, Tankstellen und Waschstraßen sind mit Ölabscheidern, Emulsions-spaltanlagen, Flotationsanlagen oder biol./chem.-physik. Reinigungsanlagen zur Kreislaufführung des Abwassers auszurüsten, um den Eintrag von schädlichen Kohlenwasserstoffen in die Umwelt zu verhindern. In dem Vordruck für das Betriebstagebuch können die Ergebnisse Ihrer Eigenkontrolle eingetragen werden. Grenz-werte für die Einleitung des Abwassers in die städtische Kanalisation sind der Abwassersatzung zu entnehmen.

 

• Fette

In Gastronomiebetrieben wie Gaststätten, Restaurants, Bistros und Imbissständen fallen ebenso fetthaltige Abwässer an wie in den Großküchen der Uni-Mensen, Krankenhäusern und anderen sozialen Einrichtungen. Gelangen diese Abwässer ohne Vorbehandlung in den städtischen Kanal, werden die Rohrleitungen durch Fettablagerungen zugesetzt, so dass die Kanäle gespült und gereinigt werden müssen, um den weiteren Abfluss zu gewährleisten. Damit es gar nicht erst so weit kommt, müssen die Küchenabwässer von gastronomischen Betrieben über einen Fettabscheider geleitet werden. Entsprechend der anfallenden Abwassermengen gibt es unterschiedliche Größen und Ausführungen. In dem Vordruck für das Betriebstagebuch können die Ergebnisse Ihrer Eigenkontrolle eingetragen werden. Grenz-werte für die Einleitung des Abwassers in die städtische Kanalisation sind der Abwassersatzung zu entnehmen. 

 

Stärke

Stärke gehört zu den Zuckerarten und ist ein pflanzlicher Vorratsstoff. Sie ist in Form kleiner Körner im Zellinnern von Hülsenfrüchten, Getreide und Kartoffeln gelagert. Beim Schälvorgang werden die Zellen bzw. Körner aufgerissen und die Stärke durch Wasser herausgespült.

Die Stärke setzt sich in relativ kurzer Zeit in den Abflussrohren ab, verkrustet und verstopft schließlich das gesamte Abflusssystem.

Für dieses stärkehaltige Abwasser schreibt die DIN 1986 zwingend den Einbau eines Stärkeabscheiders vor. 

Der Stärkeabscheider kommt überall dort zum Einsatz, wo mit stärkehaltigen Lebensmitteln gearbeitet wird, also z.B.

■ in den Küchenbetrieben von Gaststätten
■ in Hotels und Kantinen
■ bei Chips- und Frittierherstellern
■ in Konservenfabriken 

Die Einleitung von nicht häuslichem Abwasser wird von den Stadtwerken Linden überwacht. Dies erfolgt lt. Entwässerungssatzung der Stadt Linden §9 (1) auf Kosten des jeweiligen Eigentümers.

 

Planauskunft

Das Lindener Trinkwasser- und Kanalleitungsnetz wird in einer umfassenden Datenbank verwaltet. Diese Datenbank enthält auch Informationen zu einigen bestehenden Hausanschlüssen.

Folgende Auskünfte können Sie bei den Stadtwerken Linden erhalten:

• Netz der Kanalsammelleitungen

• Kanalhausanschlüsse (wenn digitalisiert)

• Trinkwasserversorgungsleitungen

• Trinkwasserhausanschlüsse (wenn digitalisiert)

Planauskunft anfordern:

Wenn Sie eine Planauskunft wünschen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit den genauen Angaben zu dem gewünschten Planausschnitt an:

 

  

Öffnungszeiten Bürgerbüros

Liebe Bürger der Stadt Linden, das Bürgerbüro ist für Sie täglich geöffnet.
Termine können ganz einfach über diesen Link vereinbart werden.
Bitte beachten Sie, dass wir während der Öffnungszeiten kaum Telefonate annehmen können.

Ohne Terminvereinbarung

  • Mi 14 - 18 Uhr
  • (Einlassende 17:30 Uhr)

 

Mit Terminvereinbarung

  • Mo 08 - 12 Uhr
  • Di 08 - 12 Uhr
  • Di 14 - 16 Uhr
  • Do 08 - 12 Uhr
  • Fr 08 - 12 Uhr

Kontakt
  • info@linden.de
  • Tel.: 06403-605-0
     
  • Magistrat der Stadt Linden
    Fachdienst 1.1 - Bürgerservice
    Konrad-Adenauer-Str. 25
    35440 Linden

Die weiteren Fachbereiche und Ansprechpartner sind ausschließlich telefonisch oder nach Terminvereinbarung zu erreichen. Weitere Fachbereiche/-dienste und die zuständigen Sachbearbeiter finden Sie in dieser Liste.

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