Online-Service „OLAV“

Unter den nachfolgenden Links bieten wir Ihnen verschiedene Dienstleistungen unseres Bürgerbüros auch online an. Diese Online-Services sollen Ihnen Behördengänge erleichtern oder sie teilweise auch ganz vermeiden

Abmeldung einer Nebenwohnung

Anmeldung einer Nebenwohnung

Beantragung von Übermittlungssperren 

Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis

Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises

Voranmeldung eines Umzuges

Voranmeldung eines Zuzuges

 

Beantragung Personalausweis

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass; wenn kein Ausweisdokument vorhanden ist, ist die Vorlage einer Geburtsurkunde notwendig.
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (darf nicht älter als ein Jahr sein)
  • Bei Erstbeantragung eines Ausweisdokumentes nach Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde

Sonstiges:

  • Personen unter 16 Jahren benötigen die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten, ggf. Nachweis über alleiniges Sorgerecht (Negativbescheinigung vom Jugendamt)
  • Ausweiskopien beider Sorgeberechtigter
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein.
  • Die Lieferzeit beträgt ca. 2-3 Wochen.
  • Bei minderjährigen Personen muss mind. ein Sorgeberechtigter vor Ort sein. 
  • Bei Erstbeantragung eines Ausweisdokuments durch die Stadt Linden (Geburts- od. Eheurkunde) 

Gebühr:

  • Personen unter 24 Jahre                             22,80 €
  • Personen über 24 Jahre                              37,00 €
  • vorläufiger Personalausweis zusätzlich       10,00 €

 

Beantragung Reisepass

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass; wenn kein Ausweisdokument vorhanden ist, ist die Vorlage einer Geburtsurkunde notwendig.
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (darf nicht älter als ein Jahr sein)
  • Bei Erstbeantragung eines Ausweisdokumentes nach Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde

Sonstiges:

  • Personen unter 18 Jahren benötigen die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten, ggf. Nachweis über alleiniges Sorgerecht (Negativbescheinigung vom Jugendamt)
  • Ausweiskopien beider Sorgeberechtigter
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein.
  • Die Lieferzeit beträgt ca. 3-4 Wochen.
  • Bei minderjährigen Personen muss mind. ein Sorgeberechtigter vor Ort sein. 
  • Bei Erstbeantragung eines Ausweisdokuments durch die Stadt Linden (Geburts- od. Eheurkunde) 

Gebühr:

  • Personen unter 24 Jahre                                      37,50 €
  • Personen über 24 Jahre                                       70,00 €
  • Expressbestellung zusätzlich                                32,00 €
  • vorläufiger Reisepass                                            26,00 €

 

 

Beantragung Kinderreisepass

 

Wichtige Änderung: Ab dem 01.01.2024 gibt es keine Kinderreisepässe mehr!

Ab dem 01.01.2024 werden Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt. Stattdessen müssen Eltern einen elektronischen Reisepass für ihre Kinder beantragen. Dieser Reisepass hat eine längere Gültigkeitsdauer von 6 Jahren und ermöglicht weltweite Reisen. Die Bearbeitungsdauer für diesen neuen Reisepass beträgt 5-6 Wochen.

Für Reisen innerhalb der EU können Eltern alternativ einen Personalausweis für ihr Kind beantragen. Die Bearbeitungsdauer für den Personalausweis beträgt nur 2-3 Wochen, und auch dieser hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren.

Beachten Sie diese Änderungen, um unangenehme Überraschungen bei Reisevorbereitungen zu vermeiden!

Erforderliche Unterlagen:

  • Kinderreisepass (falls schon vorhanden) – ansonsten Geburtsurkunde
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (darf nicht älter als 1 Jahr sein)
  • Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten, ggf. Nachweis über alleiniges Sorgerecht (Negativbescheinigung vom Jugendamt)
  • Ausweiskopien beider Sorgeberechtigter
  • Das Kind muss persönlich anwesend sein.
  • Bei Erstbeantragung eines Ausweisdokumentes nach Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde
  • mind. ein Sorgeberechtigter muss vor Ort sein
  • bei Erstbeantragung eines Kinderreisepasses durch die Stadt Linden (Geburtsurkunde)
     

Abholung Personalausweis

 

  • Alten oder vorläufigen Personalausweis
  • Die Aushändigung kann nur direkt an die antragstellende Person oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen (Vollmacht Personalausweis). Sollte der PIN-Brief nicht erhalten worden sein, ist die Abholung nur persönlich und nicht durch eine bevollmächtigte Person möglich.
  • Auch Sorgeberechtigte benötigen von der antragstellenden Person eine entsprechende Vollmacht Personalausweis, wenn diese das 16. Lebensjahr vollendet hat

 

Abholung Reisepass

 

  • Alten oder vorläufigen Reisepass
  • Die Aushändigung kann nur direkt an die antragstellende Person oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen (Vollmacht Reisepass).
  • Auch Sorgeberechtigte benötigen von der antragstellenden Person eine entsprechende Vollmacht Reisepass, wenn diese das 16. Lebensjahr vollendet hat

 

An- Ab- oder Ummeldung

  • Ausweis und/oder Reisepass, falls keine Ausweise vorhanden sind Geburtsurkunde
  • Wohnungsgeberbescheinigung ausgefüllt vom Vermieter/Wohnungsgeber
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein oder eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.
  • Erscheint eine bevollmächtigte Person für die an- o. umzumeldende Person, so hat diese den Personalausweis, Reisepass, Vollmacht sowie den ausgefüllten Meldeschein der an- o. umzumeldenden Person bei der Meldebehörde vorzulegen. Formular zur An-/Ummeldung

Gebührenfrei

 

Führungszeugnis + Gewerbezentralregister

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Beantragung eines Führungszeugnisses für eine Behörde wird die vollständige Anschrift, Aktenzeichen und ggf. Ansprechpartner benötigt. (Papierform)
  • Bei einem erweiterten Führungszeugnis muss die Bescheinigung des Arbeitsgebers/Vereins/sonstige Stelle beigefügt werden. (Papierform)
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein.

 Gebühr:                     13,00 €

 

Kirchenaustritt

Ausweis und/oder Reisepass, falls keine Ausweise vorhanden sind Geburtsurkunde

  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein.

Gebühr:         30,00 €


Meldebescheinigung

 

  • Ausweis und/oder Reisepass, falls keine Ausweise vorhanden sind Geburtsurkunde
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein
  • Eine andere Person schriftlich bevollmächtigen ist NICHT möglich.

Gebühr: 10,00 €

Bei Nachweis von Sozialleistungen oder zur Vorlage für Rentenzwecken ist die Meldebescheinigung kostenlos.

 

Lebensbescheinigung

 

  • Ausweis und/oder Reisepass, falls keine Ausweise vorhanden sind Geburtsurkunde
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein.

Gebührenfrei

 

Steuer-ID

 

  • Ausweis und/oder Reisepass, falls keine Ausweise vorhanden sind Geburtsurkunde
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein oder eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.

Gebührenfrei

 

Untersuchungsberechtigungsschein

  • Ausweis und/oder Reisepass, falls keine Ausweise vorhanden sind Geburtsurkunde
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein + mind. ein/e Sorgeberechtigte/r.

Gebührenfrei

Beglaubigung

  • Das zu beglaubigte Dokument im Original

Gebühr:

6,00 € jede weitere Ausführung 3,00 €

1,00 € bei Nachweis eines Schüler- oder Studentenausweises 

Beglaubigung eines Dokumentes

Grundsätzlich können Kopien von Dokumenten in deutscher Sprache amtlich beglaubigt werden. Das Dokument muss dabei entweder von einer Behörde ausgestellt sein, oder die Kopie wird zur Vorlage bei einer (deutschen) Behörde benötigt (maßgeblich ist der Behördenbegriff des Verwaltungsverfahrensgesetzes). Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, kann die Kopie der Übersetzung beglaubigt werden.

Ausgeschlossen ist die Beglaubigung von

  • privaten Dokumenten für den privatrechtlichen Gebrauch (zuständig ist ein Notar) 
  • deutschen Personenstandsurkunden (zuständig ist das Standesamt)
  • ausländischen Personenstandsurkunden
  • Auszügen aus gerichtlichen oder öffentlichen Registern wie Vereins- oder Handelsregistern (zuständig ist die Behörde, die das Original ausgestellt hat)
  • Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten (zuständig ist ein Notar)  
  • Gerichtsurteilen (zuständig ist das Gericht, das das Original ausgestellt hat)
  • Eidesstattlichen Versicherungen
  • Unikaten und spezialgesetzlichen Dokumenten wie z. B. Testamenten, Vorsorge- und Generalvollmachten, Zulassungsbescheinigungen/Fahrzeugbriefe/-scheine, Führerscheine (zuständig ist die Behörde, die das Original ausgestellt hat).

Beglaubigung einer Unterschrift

Sie erhalten beim Ortsgericht auch Beglaubigungen zur Bestätigung einer Unterschrift. Das ist jedoch nur möglich, wenn in Gegenwart des beglaubigenden Mitarbeiters der Stadt unterschrieben wird und das Schriftstück zur Vorlage bei einer (deutschen) Behörde (maßgeblich ist der Behördenbegriff des Verwaltungsverfahrensgesetzes) benötigt wird, oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist.

Unterschriften ohne zugehörigen Text sowie Unterschriften, die der sogenannten "Öffentlichen Beglaubigung" nach § 129 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bedürfen, können nicht beglaubigt werden. In diesen Fällen müssen Sie sich möglicherweise an einen Notar wenden.

 

Beantragung eID - Karte

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Ausweis oder Pass; wenn kein Ausweisdokument vorhanden ist, ist die Vorlage einer Geburtsurkunde notwendig.

Sonstiges:

  • Personen ab 16 Jahren können eine eID - Karte beantragen
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein
  • Mit der eID - Karte kann die Karteninhaberin/der Karteninhaber die Online-Ausweisfunktion nutzen
  • Die eID - Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument
  • Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre
  • Die Lieferzeit beträgt ca. 2-3 Wochen

Gebühr:         37,00 €

 

Beantragung Fischereischein

 

Erforderliche Unterlagen:

 

  • Gültiger Ausweis oder Pass; wenn kein Ausweisdokument vorhanden ist, ist die Vorlage einer Geburtsurkunde notwendig.

 

Sonstiges:

  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein.
  • Formular (Antrag auf einen Fischereischein) bitte bringen Sie die im Formular angeforderten Unterlagen mit.

 

 

Öffnungszeiten Bürgerbüros

Liebe Bürger der Stadt Linden, das Bürgerbüro ist für Sie täglich geöffnet.
Termine können ganz einfach über diesen Link vereinbart werden.
Bitte beachten Sie, dass wir während der Öffnungszeiten kaum Telefonate annehmen können.

Ohne Terminvereinbarung

  • Mi 14 - 18 Uhr
  • (Einlassende 17:30 Uhr)

 

Mit Terminvereinbarung

  • Mo 08 - 12 Uhr
  • Di 08 - 12 Uhr
  • Di 14 - 16 Uhr
  • Do 08 - 12 Uhr
  • Fr 08 - 12 Uhr

Kontakt
  • info@linden.de
  • Tel.: 06403-605-0
     
  • Magistrat der Stadt Linden
    Fachdienst 1.1 - Bürgerservice
    Konrad-Adenauer-Str. 25
    35440 Linden

Die weiteren Fachbereiche und Ansprechpartner sind ausschließlich telefonisch oder nach Terminvereinbarung zu erreichen. Weitere Fachbereiche/-dienste und die zuständigen Sachbearbeiter finden Sie in dieser Liste.

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