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Hinweise zur Veröffentlichung von Geburtstags- und Ehejubiläen: Was automatisch geschieht – und wofür wir Ihre Zustimmung brauchen

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

besondere Anlässe wie runde Geburtstage oder langjährige Ehejubiläen sind ein schöner Grund zur Freude – auch für uns als Stadt. Früher war es selbstverständlich, dass Sie vom Bürgermeister persönlich oder schriftlich Glückwünsche erhielten, Ihr Jubiläum in den Lindener Nachrichten erschien oder ein persönlicher Besuch stattfand.

Heute jedoch gelten klare gesetzliche Vorgaben, insbesondere durch das Bundesmeldegesetz (BMG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese regeln genau, welche Gratulation automatisch erfolgt – und wofür Ihre ausdrückliche Einwilligung erforderlich ist.

1. Glückwunschschreiben durch den Bürgermeister, die Landrätin und den Ministerpräsidenten
Die schriftliche Gratulation durch den Bürgermeister der Stadt Linden, die Landrätin des Landkreises Gießen sowie den Hessischen Ministerpräsidenten erfolgt automatisch. Grundlage ist § 50 Abs. 2 BMG.
Wenn Sie dies nicht wünschen, müssen Sie dem aktiv widersprechen. Ein formloser schriftlicher Widerspruch kann beim Bürgerbüro eingereicht werden. Wer nichts unternimmt, erhält wie bisher ein Glückwunschschreiben.

2. Veröffentlichung Ihres Jubiläums in den Lindener Nachrichten
Hier gilt: Ohne Ihre schriftliche Einwilligung darf keine Veröffentlichung erfolgen.
Nur wenn Sie aktiv zustimmen, kann Ihr runder Geburtstag (ab dem 70. Lebensjahr, alle fünf Jahre) oder Ihr Ehejubiläum (ab dem 50.) veröffentlicht werden. Wer nichts unternimmt, dessen Jubiläum erscheint nicht in den Lindener Nachrichten.

3. Persönlicher Besuch durch den Bürgermeister oder ein Mitglied des Magistrats
Auch der Besuch zu einem Jubiläum durch ein Mitglied des Magistrats oder den Bürgermeister ist nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung erlaubt.
Ohne Ihre aktive Einwilligung dürfen wir Sie grundsätzlich nicht besuchen.

Was müssen Sie tun?
Wenn Sie möchten, dass Ihr Jubiläum veröffentlicht wird bzw. Sie an Ihrem besonderen Tag besucht werden, benötigen wir eine schriftliche Einwilligung von Ihnen.

Hierfür steht Ihnen ein Formular zur Verfügung, auf dem Sie beide Optionen (Veröffentlichung und/oder Besuch) auswählen können.
Den Vordruck erhalten Sie im Rathaus der Stadt Linden (Zentrale) oder als Download auf unserer Internetseite.
Bitte reichen Sie die Einwilligung mindestens vier Wochen vor dem Jubiläum bei der Assistenz des Bürgermeisters ein.

Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Möglichkeit nutzen und wir gemeinsam mit Ihnen Ihre besonderen Anlässe würdigen dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Fabian Wedemann
Bürgermeister 

 

 

Öffnungszeiten Bürgerbüros

Liebe Bürger der Stadt Linden, das Bürgerbüro ist für Sie täglich geöffnet.
Termine können ganz einfach über diesen Link vereinbart werden.
Bitte beachten Sie, dass wir während der Öffnungszeiten kaum Telefonate annehmen können.

Ohne Terminvereinbarung

  • Mi 14 - 18 Uhr
  • (Einlassende 17:30 Uhr)

 

Mit Terminvereinbarung

  • Mo 08 - 12 Uhr
  • Di 08 - 12 Uhr
  • Di 14 - 16 Uhr
  • Do 08 - 12 Uhr
  • Fr 08 - 12 Uhr

Kontakt des Bürgerbüros
  • buergerbuero@linden.de
  • Tel.: 06403-605-300
     
  • Magistrat der Stadt Linden
    Fachdienst 2.1 - Bürgerservice
    Konrad-Adenauer-Str. 25
    35440 Linden

Die weiteren Fachbereiche und Ansprechpartner sind ausschließlich telefonisch oder nach Terminvereinbarung zu erreichen. Weitere Fachbereiche/-dienste und die zuständigen Sachbearbeiter finden Sie in dieser Liste.

Kontakt
  • info@linden.de
  • Tel.: 06403-605-0
     
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