Regelungen für Veranstaltungen und Geschäfte

Die Stadt Linden weist angesichts der bevorstehenden Ostertage auf die Regeln des Feiertagsrechts hin.

An gesetzlichen Feiertagen sind gemäß dem Hessischen Feiertagsgesetz von 4 bis 12 Uhr unter anderem öffentliche Tanzveranstaltungen verboten. Dieses Verbot beginnt bereits am Gründonnerstag, 02.April, ab 4 Uhr und endet erst am Karsamstag, 03.April, um 24 Uhr. Am Ostersonntag und Ostermontag, 05.April und 06. April, besteht das Verbot jeweils in der Zeit von 4 bis 12 Uhr.

Karfreitag ist ein stiller Feiertag. Das Hessische Feiertagsrecht stellt stille Feiertage unter besonderen Schutz. Die Durchführung von Veranstaltungen oder Musikdarbietungen sind daher am Karfreitag gänzlich untersagt. Wir bitten dies bei der Planung von Veranstaltungen zu berücksichtigen. Auch der Betrieb einer Spielhalle entspricht nicht dem Charakter der stillen Feiertage und ist daher am Karfreitag von 0 Uhr an verboten.

Bei Fragen steht der Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Linden unter der Rufnummer (06403) 605-66 oder per E-Mail unter zur Verfügung. 

Öffnungszeiten Bürgerbüros

Liebe Bürger der Stadt Linden, das Bürgerbüro ist für Sie täglich geöffnet.
Termine können ganz einfach über diesen Link vereinbart werden.
Bitte beachten Sie, dass wir während der Öffnungszeiten kaum Telefonate annehmen können.

Ohne Terminvereinbarung

  • Mi 14 - 18 Uhr
  • (Einlassende 17:30 Uhr)

 

Mit Terminvereinbarung

  • Mo 08 - 12 Uhr
  • Di 08 - 12 Uhr
  • Di 14 - 16 Uhr
  • Do 08 - 12 Uhr
  • Fr 08 - 12 Uhr

Kontakt des Bürgerbüros
  • buergerbuero@linden.de
  • Tel.: 06403-605-300
     
  • Magistrat der Stadt Linden
    Fachdienst 2.1 - Bürgerservice
    Konrad-Adenauer-Str. 25
    35440 Linden

Die weiteren Fachbereiche und Ansprechpartner sind ausschließlich telefonisch oder nach Terminvereinbarung zu erreichen. Weitere Fachbereiche/-dienste und die zuständigen Sachbearbeiter finden Sie in dieser Liste.

Kontakt
  • info@linden.de
  • Tel.: 06403-605-0
     
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