Heckenrückschnitt, was ist jetzt erlaubt und was ab März gilt
Gute Nachrichten für Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, aktuell befinden wir uns noch außerhalb der gesetzlich geschützten Brut- und Setzzeit. Das bedeutet, dass in den Wintermonaten bis Ende Februar zahlreiche Arbeiten an Hecken, Sträuchern und anderen Gehölzen rechtlich zulässig sind, die ab März nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr erlaubt sein werden.
Der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28. beziehungsweise 29. Februar liegt außerhalb der Brut- und Setzzeit. In dieser Phase dürfen Gehölze umfassend gepflegt werden. Dazu zählen auch stärkere Rückschnitte von Hecken und Sträuchern sowie das sogenannte Auf-den-Stock-Setzen. Ebenfalls zulässig ist die Rodung oder vollständige Entfernung von Hecken und Gebüschen, sofern keine individuellen Vorschriften entgegenstehen. Darüber hinaus können notwendige Maßnahmen zur Verkehrssicherheit durchgeführt werden, etwa das Zurückschneiden von Ästen, die in Geh- oder Radwege hineinragen. Der Winter stellt damit einen idealen Zeitpunkt dar, um größere Pflege- oder Rückschnittarbeiten vorzunehmen und Hecken für das Frühjahr vorzubereiten.
Ab dem 1. März ändert sich die rechtliche Situation jedoch deutlich. Mit Beginn der Brut- und Setzzeit, die bis zum 30. September andauert, rückt der Schutz von Vögeln und anderen wildlebenden Tieren in den Vordergrund. In diesem Zeitraum sind starke Rückschnitte, das vollständige Entfernen von Hecken und Sträuchern sowie sonstige radikale Eingriffe in Gehölze nicht mehr zulässig. Erlaubt bleiben lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte, etwa zur Beseitigung des laufenden Neuaustriebs oder zur Gesunderhaltung der Pflanzen, sowie zwingend erforderliche Maßnahmen zur Verkehrssicherheit. Voraussetzung ist dabei stets, dass keine Tiere gestört oder verletzt werden. Befinden sich Nester oder brütende Vögel in einer Hecke, sind selbst leichte Pflegemaßnahmen zu unterlassen.
Der Hintergrund dieser Regelung liegt im Natur- und Artenschutz. Hecken und Sträucher sind wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tierarten, darunter Vögel, Igel, Insekten und andere Kleintiere. Die Brut- und Setzzeit schützt diese Tiere während einer besonders sensiblen Phase ihres Lebenszyklus und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt.
Zusammenfassend gilt, dass bis Ende Februar stärkere Rückschnitte und größere Pflegearbeiten an Hecken erlaubt sind, während ab dem 1. März nur noch schonende Pflegeschnitte zulässig sind und radikale Eingriffe unterbleiben müssen.