Aktuelle Pressemitteilungen des Landkreis Gießen zum Schutz vor der Gefügelpest

Pressemitteilung Mittwoch, 29.10.2025:

Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Gießen
Weitere Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest

Landkreis Gießen. Zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest darf im Landkreis Gießen Geflügel ab Freitag, 31. Oktober, bis auf Weiteres nur noch in Stallungen oder unter einer geeigneten Abdeckung gehalten werden, die ein Eindringen von Wildvögeln verhindert. Zudem werden Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Vogelbörsen und ähnliche Veranstaltungen untersagt. Dies regelt eine weitere Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Tierseuche. Sie ist im Wortlaut nachzulesen unter lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/#gefluegelpest

Wie in weiten Teilen Deutschlands und Hessens sind in den vergangenen Tagen auch im Landkreis Gießen tote Kraniche sowie ein Storch entdeckt worden, die mit dem Geflügelpest-Erreger infiziert waren. Das Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit bestätigte den Nachweis des hochansteckenden Erregers H5N1 bei zwei Kranichen, die vergangene Woche bei Hungen-Utphe gefunden worden waren. Die durch das Veterinäramt getroffenen Regelungen sollen verhindern, dass das Virus von Wildvögeln in Geflügelhaltungen gelangt. 

Vogelhaltungen im Landkreis Gießen sind auch zur Einhaltung der sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtet – darunter fallen Hygiene- und Schutzvorkehrungen, die einen Kontakt mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen verhindern sollen. 

Die Regelungen gelten für alle Haltungen, auch für Kleinst- und Hobbyhaltungen.

Eine Gefahr für Menschen besteht nicht. Tote Wildvögel sollten aber nicht berührt werden. Auch Hunde sollten nicht mit ihnen in Kontakt kommen, da sie zu einer Verbreitung des Erregers beitragen können. Wer einen toten Wildvogel entdeckt, sollte das Veterinäramt informieren. Betroffen sind neben Kranichen auch Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden. 

Das Veterinäramt ist zu erreichen unter Telefon 0641 9390-6200, E-Mail:

 

Pressemitteilung Dienstag, 28.10.2025:

Schutz vor Ausbreitung der Geflügelpest im Landkreis Gießen
Haltungen müssen sogenannte Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen / Pflicht zur Aufstallung folgt

Landkreis Gießen. Geflügelhaltungen im Landkreis Gießen müssen zum Schutz vor der Geflügelpest verpflichtend die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen. Sie dienen dem Schutz vor einem Kontakt gehaltener Vögel mit Wildvögeln. Dies regelt eine Allgemeinverfügung, die am Donnerstag, 30. Oktober, im Kraft tritt. Geflügelhaltungen sind zudem aufgerufen, bereits jetzt die Aufstallung ihrer Tiere vorzubereiten. Dies wird in Kürze durch eine weitere Allgemeinverfügung zur Pflicht werden. 

Wie in weiten Teilen Deutschlands und Hessens sind in den vergangenen Tagen auch im Landkreis Gießen tote Kraniche sowie ein Storch entdeckt worden, die mit dem Geflügelpest-Erreger infiziert waren. Das Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit bestätigte nun den Nachweis des hochansteckenden Erregers H5N1 bei zwei Kranichen, die vergangene Woche bei Hungen-Utphe gefunden worden waren. „Oberste Priorität hat nun, eine Einschleppung des Virus in Geflügelhaltungen zu verhindern“, erklärt Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter und Dezernent Christian Zuckermann.

Zu den verpflichtenden Biosicherheitsmaßnehmen gehört unter anderem die strikte Trennung von Straßen- und Stallkleidung. Stallungen dürfen nicht mit Straßenkleidung und Straßenschuhen betreten werden. Hygienemaßnahmen sind zu beachten. Betriebsfremde Personen dürfen Stallungen nicht betreten. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, müssen unzugänglich für Wildvögel aufbewahrt werden. Die Allgemeinverfügung im Wortlaut sowie weitere Informationen sind unter lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/#gefluegelpest nachzulesen.

Die Pflicht zur Aufstallung wird folgen. Das bedeutet: Geflügel muss in geschlossenen Ställen oder unter einer geeigneten Schutzvorrichtung gehalten werden, die einen Kontakt mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen verhindert. 

Die beschriebenen Schritte gelten für alle Geflügelhaltungen, auch für Kleinst- und Hobbyhaltungen. 

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass Geflügelhaltungen grundsätzlich angemeldet werden müssen. Anmeldungen und Registrierungen sind erforderlich beim Veterinäramt selbst, bei der Hessischen Tierseuchenkasse (HTSK) und dem Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht (HVL). Informationen sowie die Möglichkeit zur Online-Bestandsanzeige gibt es unter www.lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/.

Tote Wasser- und Wildvögel nicht anfassen und melden

Wer einen toten Wildvogel entdeckt, sollte diesen nicht berühren, Abstand halten und das Veterinäramt informieren. Betroffen sind neben Kranichen auch Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden. 

Auch Hunde sollten von toten Vögeln ferngehalten werden. Die Geflügelpest ist für Hunde zwar nicht gefährlich, Hunde können aber zu einer Verschleppung des Virus beitragen. In Naturschutzgebieten ist grundsätzlich eine Leinenpflicht für Hunde zu beachten. 

Das Veterinäramt ist zu erreichen unter Telefon 0641 9390-6200, E-Mail: .

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