Seit dem 1. Mai 2025 bringt das reformierte Namensrecht mehr Freiheit bei der Namenswahl. Doppelnamen für Ehepartner, vereinfachte Verfahren und neue Optionen für Kinder sind zentrale Neuerungen.

Das neue Namensrecht schafft mehr Flexibilität und Selbstbestimmung und wird der Vielfalt moderner Familienmodelle besser gerecht. Die Neuregelung erleichtert die Änderung des Familiennamens und erweitert die Wahlmöglichkeiten. Ehegatten und Kinder können z. B. künftig Doppelnamen führen. Es kann ein aus beiden Familiennamen gebildeter Doppelname gewählt werden, der auch Geburtsname gemeinsamer Kinder werden kann.

Mehr zum neuen Namensrecht finden Sie in einer Broschüre unter folgendem Link:

Öffnungszeiten Bürgerbüros

Liebe Bürger der Stadt Linden, das Bürgerbüro ist für Sie täglich geöffnet.
Termine können ganz einfach über diesen Link vereinbart werden.
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Ohne Terminvereinbarung

  • Mi 14 - 18 Uhr
  • (Einlassende 17:30 Uhr)

 

Mit Terminvereinbarung

  • Mo 08 - 12 Uhr
  • Di 08 - 12 Uhr
  • Di 14 - 16 Uhr
  • Do 08 - 12 Uhr
  • Fr 08 - 12 Uhr

Kontakt
  • info@linden.de
  • Tel.: 06403-605-0
     
  • Magistrat der Stadt Linden
    Fachdienst 2.1 - Bürgerservice
    Konrad-Adenauer-Str. 25
    35440 Linden

Die weiteren Fachbereiche und Ansprechpartner sind ausschließlich telefonisch oder nach Terminvereinbarung zu erreichen. Weitere Fachbereiche/-dienste und die zuständigen Sachbearbeiter finden Sie in dieser Liste.

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