Der Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Linden möchte die Bürgerinnen und Bürger darüber informieren, dass gemäß der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Linden alle Hunde vom 1. März 2024 bis zum 31. Juli 2024 außerhalb der Ortslage an der Leine zu führen sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Diensttiere und Blindenhunde.
Es sei darauf hingewiesen, dass als Ortslage eine zusammenhängende, mit Häusern einzeln oder geschlossen bebaute Fläche einer Ortschaft definiert wird.
Für weitere Informationen oder Rückfragen zu der Gefahrenabwehrverordnung über das Führen von Hunden in Linden steht der Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Linden unter der Telefonnummer 06403/605-31 gerne zur Verfügung.