Stadt Linden, Stadtteil Großen-Linden

Bebauungsplan Nr.52 „Am Wetzlarer Weg / Brückenhohl“ 1. Änderung und Erweiterung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB

(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden hat am 18.05.2021 die Entwurfsoffenlage gemäß § 3 Abs.2 BauGB für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr.52 „Am Wetzlarer Weg / Brückenhohl“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich im Stadtteil Großen-Linden beschlossen.

(2) Der Geltungsbereich ist der Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst in der Gemarkung Großen-Linden, Flur 3 folgende Flurstü> 

(3) Ziel der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Besonderen Nutzungszweckes gemäß § 9 Abs.1 Nr.9 BauGB (Gebäude, Flächen und Einrichtungen, die überwiegend zur Lagerung und Aufbereitung von Mutterboden dienen (gewerbliche Nutzung) sowie Gebäude für die Landwirtschaft) für den Bereich des bestehenden Firmengeländes des gewerblichen Betriebes zur Mutterbodenaufbereitung (Fa. Wagner GmbH). Geplant sind der Bau einer weiteren Überdachung, eine Anlage zur Karbonisierung sowie die bauplanungsrechtliche Sicherung der Lagerungs- und Sortierflächen. Die Planziele gelten auch für die Änderung des Flächennutzungsplanes. Zum Entwurf wurde eine externe Kompensationsfläche für artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen mit aufgenommen.

(4) Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB muss eine Umweltprüfung durchgeführt werden, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes bzw. der FNP-Änderung zu integrieren. Die Unterrichtung nach § 3 Abs.1 BauGB erfolgte gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und diente im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, die jetzt im Umweltbericht dokumentiert und zusammen mit den umweltrelevanten Stellungnahmen öffentlich ausgelegt werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Planungsbeitrag. Der Umweltbericht umfasst neben einem einleitenden Kapitel zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter und Informationen umfasst in § 1 Abs.6 Nr.7a-j BauGB:

•           Boden und Wasser: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Hinweise zur Betroffenheit von oberirdischen Gewässern sowie Lage außerhalb von Wasserschutzgebieten. Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Boden- und Wasserhaushalt.

• Klima und Luft: Auswirkungen des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie das Lokal- bzw. Kleinklima.

• Tiere und Pflanzen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, Eingriffsbewertung, Beschreibung des naturschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Ausgleichs innerhalb und außerhalb des Plangebietes, Verweise auf gesetzliche Regelungen zum Artenschutz.

• Biologische Vielfalt: Feststellung möglicher nachteiliger Wirkungen des Plangebietes für die biologische Vielfalt.

• Landschaft: Auswirkungen der Planung auf das Landschafts- bzw. Ortsbild.

• Natura-2000-Gebiete: Bewertung der Betroffenheit von Natura-2000-Gebieten, Auswirkungen auf die Schutzziele der nächstgelegenen Schutzgebiete.

• Sonstige Schutzgebiete: Betroffenheit von sonstigen Schutzgebieten (Naturschutzgebieten).

• Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Auswirkungen des Plangebietes auf die angrenzenden Nutzungen. Mögliche immissionsschutzrechtliche Konflikte sind aufgrund der Entfernung zu den Gewerbebetrieben in der Ortslage nicht zu erwarten. Keine Bedeutung des Plangebietes für die Erholungsfunktion.

• Kultur- und sonstige Sachgüter: Hinweis auf gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmälern.

• Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität: Beeinträchtigungen der bestehenden und zu erhaltenden bestmöglichen Luftqualität im Zuge der Planung ist nicht zu erwarten.

Hinzu kommt eine Eingriffs- und Ausgleichsbewertung zu dem teilweise durch den Bebauungsplan bauplanungsrechtlich vorbereiteten Eingriff in Natur und Landschaft und dessen Ausgleich. Die vorliegende Planung sieht Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit verschiedenen Entwicklungszielen innerhalb und außerhalb des Plangebietes vor. Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können.

Als weitere umweltbezogene Informationen liegen vor:

Ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (PlanÖ 06/2019) in Bezug auf die Tiergruppe der Vögel (Avifauna). Reptilien, Fledermäuse, Amphibien, Käfer, Libellen, Heuschrecken und sonstige Säugetiere wurden nach Überprüfung der vorhandenen Habitatstrukturen als keine potenziell betroffen artenschutzrechtlich relevanten Artengruppen beurteilt. Der Fachbeitrag ist Teil des Umweltberichtes.

Im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von der Öffentlichkeit eingegangen. Wesentliche Sachverhalte und Verfasser der Stellungnahmen werden zusammenfassend aufgeführt:

• Boden und Wasser:

Hinweise zum Bodenschutz, zur Entwässerung des Plangebietes, zur Schmutzwasserableitung und zu Oberflächenwasser (Entwässerungsmulde), zum Abwasser, zum Vorsorgenden Bodenschutz, zum Bodenschutz allgemein, zur Versiegelung und zur Qualität der Böden, Hinweise zur Betroffenheit von Entwässerungsmulden, zur Lage außerhalb eines Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete und außerhalb von Überschwemmungsgebieten. Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Boden- und Wasserhaushalt sowie in die Agrarstruktur, keine Hinweise auf Altlasten im Plangebiet, aber auf das mögliche Vorhandensein von Kampfmitteln (Hessen Mobil, LK GI Wasser- und Bodenschutz, LDK FD Landwirtschaft und Forsten, NABU, RP Darmstadt Kampfmittelräumdienst, RP Gießen Dez. Grundwasserschutz und Oberirdische Gewässer, Altlasten, Bodenschutz, Landwirtschaft).

• Klima und Luft:

Zu diesem Schutzgut liegen keine Stellungnahmen vor.

• Tiere und Pflanzen:

Hinweise auf Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen genutzten Flächen. Hinweise zum Artenschutz, zur Bepflanzung, zum Insektenschutz und Maßnahmen für den Artenschutz (hier Nisthilfen) und zu den bisher festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen.

(Hessen Mobil, LDK Fachdienst Landwirtschaft und Forsten, Untere Naturschutzbehörde, NABU, RP Gießen Dez. Landwirtschaft)

• Biologische Vielfalt:

Zu diesem Schutzgut liegen keine Stellungnahmen vor.

• Landschaft:

Zu diesem Schutzgut liegen keine Stellungnahmen vor.

• Natura-2000-Gebiete:

Zu diesem Schutzgut liegen keine Stellungnahmen vor.

• Sonstige Schutzgebiete:

Zu diesem Schutzgut liegen keine Stellungnahmen vor.

• Mensch, Gesundheit und Bevölkerung:

Keine Hinweise auf Altlastenverdachtsflächen im Plangebiet, Hinweise zu Immissionen, zum Abfall, Hinweise zu Kampfmitteln, (Hessen Mobil, RP Darmstadt KMRD, RP Gießen Dez. Altlasten, Bodenschutz, Abfall, Immissionsschutz).

• Kultur- und sonstige Sachgüter, kulturelles Erbe:

Zu diesem Schutzgut liegen keine Stellungnahmen vor.

• Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität:

Zu diesem Schutzgut liegen keine Stellungnahmen vor.

• Sonstiges:

Hinweise zu Telekommunikationslinien der Deutschen Telekom AG, Hinweise der OVAG zu 0,4 kV- Kabel und zur 110kV Freileitung, Hinweise der TenneT auf 380/110 kV-Freileitung, Hinweise des Amtes für Gefahrenabwehr in Bezug auf den Brandschutz.

Die umweltrelevanten Stellungnahmen werden zusammen mit der Umweltprüfung (Umweltbericht), in der die Aspekte der Kompensation und Regelungen nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Hess. Naturschutzgesetzes behandelt sind sowie dem Gutachten zum Thema Artenschutz öffentlich ausgelegt.

(5) In Ausführung des § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes (Plankarte und Begründung), der FNP-Änderung (Plankarte und Begründung) des Umweltberichtes und dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und den o.g. umweltrelevanten Stellungnahmen der Fachbehörden in der Zeit vom

25.09.2023 – 27.10.2023 einschließlich

im Internet auf der Homepage der Stadt www.linden.de unter der Rubrik Umwelt, Bauen & Wirtschaft - Bauen und Gebühren - Bauleitplanung veröffentlicht und können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Linden, Konrad-Adenauer-Straße 25, Zimmer 103, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht. In dieser Zeit ist Gelegenheit gegeben sich über die allgemeinen Zielen und Zwecke der Planung zu informieren und schriftlich oder zu Protokoll zu äußern. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse oder bauleitplanung@linden.de möglich.

(6) Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr.3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zu dem Bauleitplanverfahren während der Internet- und Auslegungsfrist abgegeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

(7) Für die FNP-Änderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

(8) Die Stadt Linden hat gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

2023-09-18-Anlage-Bplan-Nr-521

2023-09-18-Anlage-Bplan-Nr-522

 

 

 

 

 

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    35440 Linden

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