Öffentliche Bekanntmachung
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Seniorenbeiratswahl in der Stadt Linden am 29.03.2023
Hiermit fordere ich gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates der Stadt Linden vom
19.09.2020 zuletzt geändert durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden
vom 12.07.2022 zur Wahl des Seniorenbeirates in der Stadt Linden zur Einreichung von Wahlvor-
schlägen für die am 29.03.2023 stattfindende Wahl des Seniorenbeirates auf.
Der Seniorenbeirat der Stadt Linden besteht aus mindestens drei und maximal neun Mitgliedern und wird von den Wahlberechtigten nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durch Briefwahl für fünf Jahre gewählt.
Als Wahltag wurde Mittwoch, der 29.03.2023 bestimmt. Da es sich um eine reine Briefwahl handelt,
ist der Wahltag der Tag, an dem bis spätestens 18:00 Uhr die Wahlbriefe der Wählerinnen und
Wähler beim Magistrat der Stadt Linden – Wahlleitung – eingegangen sein müssen.
Wählbar zum Seniorenbeirat sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Linden, die am Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis (15.02.2023) mit Hauptwohnung in der Stadt Linden gemeldet sind und am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates der Stadt Linden entsprechen müssen.
Insbesondere sind folgende Bestimmungen zu beachten:
- Wahlvorschläge können nur von natürlichen Personen formlos schriftlich eingereicht werden.
- Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin/einen Bewerber enthalten.
- Bewerberinnen und Bewerber dürfen keine Mandatsträger in der Stadt Linden sein.
Die vorgeschlagenen Personen, die keine Mandatsträger/in sein dürfen, können in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt werden. Sofern keine öffentliche Veranstaltung stattfinden kann, werden die Kandidaten/innen über ein öffentliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Linden vorgestellt.
Wahlvorschläge sind bis spätestens Dienstag, den 31.01.2023, 18:00 Uhr schriftlich (im Original) beim Magistrat der Stadt Linden, Wahlleitung, Konrad-Adenauer-Straße 25, Zimmer 105, 35440 Linden entweder persönlich oder durch einen Bevollmächtigten unter Vorlage eines gültigen Ausweises, bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten zusätzlich unter Vorlage einer Vollmacht, einzureichen.
Es wird empfohlen Wahlvorschläge möglichst so frühzeitig vor Ablauf des 31.01.2023, 18:00 Uhr einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit des Wahlvorschlages berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.
Linden, den 22.11.2022
Die Gemeindebehörde
gez. Tim Schneider
Gemeindewahlleiter