Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit in Linden

Der Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Linden möchte die Bürgerinnen und Bürger darüber informieren, dass gemäß der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Linden alle Hunde vom 1. März 2024 bis zum 31. Juli 2024 außerhalb der Ortslage an der Leine zu führen sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Diensttiere und Blindenhunde.

Es sei darauf hingewiesen, dass als Ortslage eine zusammenhängende, mit Häusern einzeln oder geschlossen bebaute Fläche einer Ortschaft definiert wird.

Für weitere Informationen oder Rückfragen zu der Gefahrenabwehrverordnung über das Führen von Hunden in Linden steht der Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Linden unter der Telefonnummer 06403/605-31 gerne zur Verfügung.

 

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Bürgerinformation des Ordnungsamtes der Stadt Linden zur aktuellen Verkehrssituation im Bereich der Großen-Lindener-Straße 2-15

 

Das Ordnungsamt der Stadt Linden informiert alle Bürgerinnen und Bürger über die aktuelle Verkehrssituation in der Großen-Lindener-Straße 2-15

Linden. Durch die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Linden wurde innerhalb des Bereiches der Großen-Lindener-Straße 2-15 vor einigen Wochen eine absolute Haltverbotszone angeordnet. Die Anordnung der absoluten Haltverbotszone im Bereich der Großen-Lindener-Straße 2-15 erfolgte nach Rücksprache mit Hessen-Mobil sowie nach Empfehlung und örtlicher Begutachtung durch den Regionalen Verkehrsdienst der Landespolizei.

Der Leiter der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Linden, Tim Schneider erklärt hierzu: „Bei der Großen-Lindener-Straße handelt es sich um eine innerörtliche Durchgangsstraße mit enormer Verkehrsfrequenz. Aufgrund der eher engen Straßenbreite und der dortigen Verkehrsfrequenz war es zur Gewährleistung der örtlichen Verkehrssicherheit notwendig, verkehrsregelnde Beschilderungsmaßnahmen zu ergreifen.“

„Das Ordnungsamt der Stadt Linden bittet daher alle betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis für diese Maßnahme, die zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Stadtgebiet Linden beitragen soll“, fügt Tim Schneider ergänzend an. Alle Anwohnerinnen und Anwohner werden zudem gebeten ihre Fahrzeuge innerhalb der Höfe zu parken und die neuen Verkehrsregelungen im Bereich der Großen-Lindener-Straße 2-15 zu beachten und einzuhalten.

Bei weiteren Fragen zur örtlichen Verkehrssituation in der Großen-Lindener-Straße 2-15 können Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Linden, Tel.: 06403-605-90 wenden.

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Fließpfadkarten Linden 

Fließpfadkarten sind nützliche Werkzeuge zur Visualisierung des Fließ- und Ablaufverhaltens von Wasser bei starkem und lang andauerndem Regen. Sie sind der erste Schritt, komplexe Abläufe verständlich darzustellen, Engpässe zu identifizieren und Optimierungspotenziale aufzuzeigen. Sie ermöglichen es uns, das Verhalten von Wasserströmen besser zu verstehen und entsprechende Maßnahmen zum Hochwasserschutz zu planen. Allerdings haben Fließpfadkarten auch ihre Grenzen. Es sind vereinfachte Modelle, die nicht alle Variablen wie vorhandene Mauern, Straßeneinläufe und Gräben im Detail erfassen. Auch wenn Linden durch die gegebene Topografie und die vorhandenen Fließgewässer kein überragendes Risikogebiet darstellt, wurde bereits mit einer detaillierten Untersuchung, in Form einer Starkregenanalyse, begonnen. Wir informieren Sie, sobald dieses Vorhaben abgeschlossen ist. 

 

Bitte entnehmen Sie die neuesten Informationen des HMSI zur Betreuungssituation auch
der Homepage des Landes  https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/hinweise-zur-betreuung-und-schulen

 

Diverse Links zum Corona-Virus

Hier finden Sie aktuelle Zahlen aus dem Landkreis, sowie Adressen zu Schnelltestzentren und Infos zu Impfungen: https://corona.lkgi.de/

Here you find current corona numbers in Gießen district, as well as addresses of test centers and information about vaccination: https://corona.lkgi.de

 

Aktuelle Hinweise zu Corona in vielen verschiedenen Sprachen: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/corona

Current corona information in many different Languages: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/corona

 

https://www.hessen.de 

https://www.soziales.hessen.de

https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/foerderprogramme_im_ueberblick_hochformat_querformat_20200131.pdf

https://www.arbeitsagentur.de/corona-virus-aktuelle-informationen

https://www.bmas.de/Shared/Docs/Downloads/DE/kug-faq-kurzarbeit-und-qualifizierung.pdf

https://www.hihk.de/coronavirus-informationen-und-ansprechpartner-fuer-unternehmen-4720886#titlelnText2

Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 09.06.2024

Briefwahlunterlagen für die Europawahl am 09.06.2024

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, 

am Sonntag, dem 09.06.2024, findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt. 

Ab Montag, dem 29.04.2024, besteht für Sie die Möglichkeit einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen.   

Die Beantragung ist bis Freitag, dem 07.06.2024, 18:00 Uhr, möglich. Für eine rechtzeitige Zustellung bitten wir die Postlaufzeiten zu berücksichtigen. 

 

Antragsmöglichkeiten:

Online Wahlscheinantrag

Hier erhalten Sie Ihren Wahlschein: https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6531012

Unbenannt

 

 

 

 Wahlbenachrichtigung

Sie haben auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über den Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu beantragen. Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten bis spätestens Samstag, dem 18.05.2024, mit der Post zugestellt. Aufgrund der hohen Automatisierung ist es leider auch nicht ungewöhnlich, dass Mitglieder desselben Haushaltes ihre Wahlbenachrichtigung an unterschiedlichen Tagen zugestellt bekommen.

• Formloser Antrag

Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per E-Mail an .
Bei der Beantragung müssen Vor- u. Nachnamen, Geburtsdatum sowie die komplette Wohnanschrift angegeben werden.

• Persönlich im Rathaus

Hier können Sie während unserer Öffnungszeiten die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort beantragen und mitnehmen und - wenn Sie möchten - gleich an Ort und Stelle Ihre Stimme abgeben. Wahlkabinen und Urnen stehen dafür bereit. Bitte bringen Sie dazu Ihr Ausweisdokument mit und Ihre Wahlbenachrichtigung mit. 

 

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

 

Bei Fragen zur Wahl wenden Sie sich bitte an:

Herr Reuter
Tel.: 06403-605-400
E-Mail:

Öffnungszeiten Bürgerbüros

Liebe Bürger der Stadt Linden, das Bürgerbüro ist für Sie täglich geöffnet.
Termine können ganz einfach über diesen Link vereinbart werden.
Bitte beachten Sie, dass wir während der Öffnungszeiten kaum Telefonate annehmen können.

Ohne Terminvereinbarung

  • Mi 14 - 18 Uhr
  • (Einlassende 17:30 Uhr)

 

Mit Terminvereinbarung

  • Mo 08 - 12 Uhr
  • Di 08 - 12 Uhr
  • Di 14 - 16 Uhr
  • Do 08 - 12 Uhr
  • Fr 08 - 12 Uhr

Kontakt
  • info@linden.de
  • Tel.: 06403-605-0
     
  • Magistrat der Stadt Linden
    Fachdienst 1.1 - Bürgerservice
    Konrad-Adenauer-Str. 25
    35440 Linden

Die weiteren Fachbereiche und Ansprechpartner sind ausschließlich telefonisch oder nach Terminvereinbarung zu erreichen. Weitere Fachbereiche/-dienste und die zuständigen Sachbearbeiter finden Sie in dieser Liste.

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